Was ist Kindertagespflege ?


Kindertagespflege eine Betreuungsform für Kinder unter 3 Jahren, erfüllt wie die Kita einen Bildungsauftrag und soll die Kinder in ihrer Gesamtentwicklung fördern. Durch die kleinen Gruppengrößen ist die Kindertagespflege auch in der Lage, individuellere Bedürfnisse berücksichtigen. Hier werden Kinder in kleinen Gruppen im familiären Umfeld mit einer kontinuierliche Bezugsperson betreut.

Eine Kindertagespflegemit max. 5 Kindern findet in der Privatwohnung der Tagespflegeperson statt. Die Vermittlung freier Plätze geschieht über das Jugendamt.

Sämtliche vom Jugendamt vermittelten Tagespflegepersonen sind überprüft, haben sich in einer speziellen Ausbildung dafür qualifiziert und/oder verfügen über eine pädagogische Ausbildung, was für eine qualifizierte Betreuung der Kinder erforderlich ist. Diese Betreuungsform ermöglicht kleine Kindergruppen und behält gleichzeitig einen individuellen Charakter.

Die Kindertagespflege wird in folgernden Formen unterschieden:

Betreuung von bis zu 3 Kindern,
Betreuung von bis zu 5 Kindern,
Betreuung von 8 bis 10 Kindern.

Die Gruppengröße ist u.a. abhängig von den räumlichen Bedingungen und der Qualifikation der Tagespflegeperson.

Was kostet Kindertagespflege ?


Die Kosten entsprechen dem Beitrag eines Kitaplatzes, dessen Höhe sich am Einkommen der Eltern orientiert. Der konkrete Kostenbeitrag wird vom Bezirksamt anhand des Einkommens des Vorjahres berechnet.
Hinweise zur Kostenberechnung
Kostenbeteiligungshöhe

Beratung zum Thema Kindertagespflege


Die pädagogischen Sachbearbeiterinnen der Kindertagespflege stehen für ein Beratungsgespräch zu den öffentlichen Sprechstunden zur Verfügung.

Anschrift: Carl-Schurz-Str. 2/6 in der 1. Etage,
13597 Berlin

Ansprechpartner: Frau Blätte und Frau Ellermeier, Zimmer 173
Tel. 90279 - 2446

Frau Kilian-Schoele, Zimmer 172
Tel. 90279 - 2884 und -2052

Sprechstunde: Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr

Wie ist der Anspruch auf einen Betreuungsplatz geregelt?


Es liegt für Kinder unter einem Jahr ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz vor, wenn ein entsprechender Bedarf (z.B. Berufstätigkeit) festgestellt wird. Der Bedarf wird vom Jugendamt geprüft.

Für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht ein Rechtsanspruch auf eine halbtägige Förderung von mindestens 4 Stunden bis höchstens 5 Stunden täglich.

Für Kinder ab 3 Jahren gilt der bedarfsunabhängige Rechtsanspruch auf eine Teilzeitförderung bis zu 7 Stunden täglich.

Für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben und für deren sprachliche Integration eine Förderung erforderlich ist, wird der bisherige Halbtags- auf einen Teilzeitanspruch erweitert.

Ein höheren Betreuungsumfang kann beim Jugendamt unter der Angabe von Gründen beantragt werden.

Betreuungsumfang in der Kindertagespflege


Halbtagsplatz 80 bis 100 Std. im Monat (4 bis 5 Std. täglich)

Teilzeitplatz über 100 Std. bis einschließlich 140 Std. pro Monat (bis 7 Std. täglich)

Ganztagsplatz über 140 Std. bis einschließlich 180 Std. pro Monat (bis 9 Std. täglich)

Ein erweiterter Ganztagsplatz mit mehr als 180 Std. im Monat (über 9 Std. täglich)

Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und/oder mehr als 12 Std. täglich